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Aktuelle News aus Bocholt 2022

Datum: 07.11.2022, 11:20 Uhr
Trotz Fristverlängerung: Stadt Bocholt rät, Grundsteuererklärung nicht auf lange Bank zu schieben

Die Finanzminister der Länder haben jüngst beschlossen, dass Eigentümerinnen und Eigentümer von Immobilien jetzt bis zum 31. Januar 2023 Zeit haben, um ihre Grundsteuererklärung abzugeben. Die Fristverlängerung sollte aber kein Grund sein, die nötigen Angaben fürs Finanzamt auf die lange Bank zu schieben.

Bocholts Bürgermeister Thomas Kerkhoff und Kämmerin Jennifer Schlaghecken appellieren an alle Bocholter Grundstückseigentümerinnen und Grundstückseigentümer, die Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwerts – die Feststellungserklärung - frühzeitig bei ihrem zuständigen Finanzamt abzugeben: „Unser Rat: Nutzen Sie die Hilfsangebote der Finanzverwaltung und geben Sie die Erklärung baldmöglichst ab.“

Die Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwerts ist eine Feststellungserklärung nach der Abgabenordnung. Das bedeutet: Steuerpflichtige müssen diese Erklärung abgeben. Tun sie es nicht, könnte es unnötig teuer werden. Denn die Erklärung kann im Extremfall mit einem Zwangsgeld erzwungen werden. Bei Nichtabgabe oder verspäteter Abgabe der Erklärung kann das Finanzamt die Daten zunächst schätzen und einen individuellen Verspätungszuschlag festsetzen. Die Verpflichtung zur Abgabe einer Feststellungserklärung bleibt aber auch nach einer Schätzung bestehen.

Hotline und Ausfüll-Hilfe des Finanzamtes

Alle wichtigen Informationen finden die Eigentümerinnen und Eigentümer auf der digitalen Informations-Plattform der Finanzämter unter www.grundsteuer.nrw.de. Dort gibt es Erklär-Videos und Klick-Anleitungen, die die Eigentümerinnen und Eigentümer durch die Formulare im Online-Finanzamt ELSTER leiten. Die Anleitungen zeigen Schritt für Schritt das Ausfüllen anhand von Beispielen und können auch zum Nachlesen heruntergeladen werden.

Das Finanzamt Borken steht für individuelle Rückfragen mit einer extra eingerichteten Grundsteuer-Hotline montags-freitags von 9 bis 18 Uhr unter Tel. 02861/938-1959 zur Verfügung.

Stadt Bocholt erteilt keine Auskünfte

Die Stadt Bocholt erteilt keine Auskünfte im Rahmen der Abgabe der Grundsteuererklärungen. Erst im Laufe des Jahres 2024 wird den nordrhein-westfälischen Kommunen der jeweilige aufkommensneutrale Hebesatz mitgeteilt. Mit dieser Information sind die Kommunen sodann in der Lage, die künftigen Einnahmen aus der Grundsteuer zu prognostizieren und daraus unter Berücksichtigung ihres Finanzbedarfs den für 2025 erforderlichen Hebesatz konkret zu ermitteln und zu beschließen.






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