Da der Festgenommene keine Identifikationspapiere dabei hatte, wurden durch die Kripo Bocholt Maßnahmen zur Personalienfeststellung durchgeführt. Dabei stellte sich heraus, dass der Festgenommene, bis auf den Aufenthaltsort, falsche Personalien angegeben hatte. Der Grund liegt auf der Hand: gegen den (nunmehr) 26-Jährigen bestand ein Haftbefehl. Er war in Chemnitz zu einer Geldstrafe bzw. 60 Tagen Ersatzfreiheitsstrafe verurteilt worden. Da er die Geldstrafe nicht bezahlen konnte, wurde er einem Richter vorgeführt und in eine Justizvollzugsanstalt gebracht. (fr) |