Ohne Prüfbescheinigung unterwegs, dazu ein Unterschied zwischen der Fahrzeugidentifikationsnummer am Motorroller und der zum Versicherungskennzeichen gehörenden und ein Drogentest, der beim Fahrer positiv anschlägt: Es kam am Sonntag einiges zusammen bei einer Verkehrskontrolle, der sich ein 19-Jähriger am Sonntag in Bocholt unterziehen musste. Polizeibeamte hatten ihn angehalten, als er am Abend die Moltkestraße befuhr. Sie leiteten ein Strafverfahren wegen des Verdachts auf Fahrens ohne Fahrerlaubnis ein und ließen das Fahrzeug sicherstellen. Ein Arzt entnahm dem Fahrer in der Polizeiwache eine Blutprobe, um den Drogenkonsum exakt nachweisen zu können. class='contact-he |