Eine Strafanzeige eingehandelt hat sich am Mittwoch ein Autofahrer in Bocholt: Der 30-Jährige konnte keinen Führerschein vorweisen, als Polizeibeamte ihn gegen 18.10 Uhr auf dem Hemdener Weg kontrollierten. Dabei stellte sich heraus, dass der Bocholter keine Fahrerlaubnis besitzt. Auf eine Weiterfahrt musste er verzichten. Zudem beschlagnahmte die Polizei nach Rücksprache mit der zuständigen Staatsanwaltschaft seinen Wagen - der 30-Jährige war bereits in der Vergangenheit wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis mit dem Gesetz in Konflikt geraten. |