Die Stadt Bocholt schreibt den qualifizierten Mietspiegel für nicht preisgebundene Wohnungen fort
Im Jahr 2018 legte die Stadt Bocholt erstmals einen qualifizierten Mietspiegel für nicht preisgebundene Wohnungen vor. Der Bocholter Mietspiegel 2018 wurde nach anerkannten wissenschaftlichen Grundsätzen erstellt und von den Interessensvertretern in der Stadt Bocholt anerkannt. Jetzt wurde der Mietspiegel fortgeschrieben. Der Mietspiegel 2020 ist ab 1. Januar 2020 gültig.
Die dem Mietspiegel zugrundeliegenden Daten wurden im Rahmen einer repräsentativen Vermieterbefragung (Vollerhebung) zum Stand Mai 2017 ermittelt. 'Der Mietspiegel sorgt für Transparenz auf dem Bocholter Mietwohnungsmarkt und dient sowohl Mietern als auch Vermietern zur Orientierung', so Kathrin Joormann, Vorsitzende des Bocholter Gutachterausschusses für Grundstückswerte. Wie zahlreiche positive Rückmeldungen zeigten, seit die Nachfrage nach einem qualifizierten Mietspiegel in Bocholt sehr hoch, so Joormann weiter.
Fortschreibung des Mietspiegels gesetzlich gefordert
Ein qualifizierter Mietspiegel im Sinne des Bürgerlichen Gesetzbuches ist im Abstand von zwei Jahren der Marktentwicklung anzupassen. Der Mietspiegel 2018 wurde mithilfe des Verbraucherpreisindex für Deutschland, Stand Mai 2019, fortgeschrieben. Im Rahmen einer Sitzung des Arbeitskreises Mietspiegel im Juni 2019 wurden die fortgeschriebenen Ergebnisse von den Interessensvertretern in der Stadt Bocholt anerkannt.
Der Mietspiegel steht als Download im Internet kostenlos unter www.bocholt.de im pdf-Format zur Verfügung („Bürgerservice“ -> Stichwort „Mietspiegel“). Rückfragen zum Mietspiegel beantwortet Kathrin Joormann unter Tel. 02871 953-292.