Grün statt schwarz: Die Farbe zeigte es deutlich, dass die damit verbundene Versicherung keine Gültigkeit mehr besitzt. Gleich mehrere Fahrer von E-Scootern sind in den vergangenen Tagen damit Polizeibeamten in Bocholt und Borken aufgefallen. Der fehlende Versicherungsschutz zog jeweils eine Strafanzeige nach sich, zum Teil auch eine gesonderte für die Halter der Fahrzeuge.Die Polizei appelliert erneut, den Versicherungsschutz zu aktualisieren. Schließlich können schon bei verhältnismäßig geringen Geschwindigkeiten folgenreiche Unfälle passieren. Am 01. März hat das neue Versicherungsjahr begonnen - von diesem Tag an müssen Versicherungsschilder oder -plaketten mit schwarzer statt grüner Aufschrift an den betreffenden Fahrzeugen zu finden sein. Die Regelung gilt übrigens nicht nur für E-Scooter: Sie umfasst alle Kraftfahrzeuge, die ein Versicherungskennzeichen benötigen - zum Beispiel auch Mofas bis zu einer Höchstgeschwindigkeit von 25 km/h oder Mopeds, Quads und ähnliche Fahrzeuge mit einer Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h. (to) |