Von Corona-Pandemie betroffene Vereine können Zuschuss bis zu 15.000 Euro erhalten
Aufgepasst: Gemeinnützige Vereine oder Organisationen, die im Sinne ihrer satzungsgemäßen Aktivitäten den Bereichen Heimat, Tradition und Brauchtum zuzuordnen sind, können zur Überwindung eines durch die Corona-Krise verursachten existenzgefährdenden Liquiditätsengpasses beim Land Nordrhein-Westfalen einen einmaligen Zuschuss in Höhe von bis zu 15.000 Euro beantragen. Darauf weist die Freiwilligen-Agentur Bocholt hin.
Anträge können –ausschließlich online- ab sofort bei der Bezirksregierung Münster gestellt werden. Weitere Infos sind zu finden auf www.wir-fuer-bocholt.de/aktuelles/ sowie auf der Homepage des Heimat-Ministeriums unter www.mhkbg.nrw/themen/heimat.
Eine Antragstellung ist noch bis spätestens zum 4. Dezember 2020 möglich.