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- News 2019 -


Aktuelle News aus Bocholt 2019

Datum: 25.04.2019, 09:35 Uhr
1. Mai: Stadtverwaltung warnt vor zuviel Alkohol

Jugendschutzkampagne appelliert an Eigenverantwortung // Eltern sollen Kinder über Folgen aufklären // Ordnungsamt kündigt Kontrollen an

Der 1. Mai ist traditionell ein Feiertag, an dem mancherorts auch Alkohol fließt. Die städtischen Fachbereiche Jugend, Familie, Schule und Sport sowie Öffentliche Ordnung warnen vor den Folgen von Alkoholmissbrauch. Mit dazu beitragen soll die Jugendschutzkampagne unter dem Titel 'PARTY? ... aber sicher', die in Kurzform Tipps für richtiges Verhalten gibt und an die Selbstverantwortung junger Menschen appelliert.

'Achte auf deine Freunde!'

Hinweise wie „Mach´ Pausen!“, „Trink´ auch Wasser!“, 'Sex? Pass auf dich auf!' sollen zum Nachdenken anregen, genauso wie die Botschaft „Achte auf deine Freunde!“ 'Es geht darum, die Eigenverantwortung und Selbstbestimmung von Jugendlichen zu stärken', sagen Ina Bühs und Nicole van Baal, bei der Stadtverwaltung zuständig für den erzieherischen Jugenschutz.

Auch Eltern sind gefordert

Insbesondere an Tagen wie dem ersten Mai sind auch Eltern gefordert, ihrer Aufsichtspflicht nachzukommen, die geltenden Jugendschutzbestimmungen einzuhalten sowie die Augen vor Alkoholmissbrauch nicht zu verschließen.

Eltern sollten mit ihren Kindern über den Konsum von Alkohol sowie Suchtgefahren sprechen, denn Kinder und Jugendliche sollten wissen, wie Alkohol wirkt und wie schädlich er sein kann, rät das Jugendamt. Bühs: 'Oft ist ihnen nicht bekannt, dass Alkoholkonsum erheblichen gesundheitlichen Schaden anrichtet, da sie sich noch im Wachstum befinden.' 

Alkohol für Jugendliche unter 16 tabu

So dürfen alkoholische Getränke weder an Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren abgegeben, noch darf ihnen der Verzehr erlaubt werden. Für branntweinhaltige Getränke gilt sogar: Erst ab 18 Jahren. Auch ein Volljähriger, der in seiner Clique alkoholhaltige Getränke an Minderjährige weitergibt, macht sich strafbar. Ähnlich verhält es sich mit dem Rauchen. Das Rauchen jeglicher Art ist in der Öffentlichkeit unter 18 Jahren nicht erlaubt. 

Kontrollen in Kiosken, Tankstellen, Supermärkten

Das Ordnungsamt wird Kioske, Tankstellen und Supermärkte stichprobenartig bezüglich des Verkaufs von alkoholischen Getränken an Jugendliche kontrollieren.

Der Einzelhandel und die Gaststätten werden dringend dazu angehalten, auf folgende Punkte besonders zu achten: 

  • Im Zweifel den Ausweis zeigen lassen

  • Unter gegebenen Umständen den Verkauf von Alkohol und Tabak verweigern

  • Deutlich machen, dass der Verkauf von Alkohol und Tabak an Jugendliche laut Gesetz nicht erlaubt ist

  • Gaststätten sollen mindestens ein nichtalkoholisches Getränk günstiger anbieten als das billigste alkoholische Getränk - so sieht es das Gaststättengesetz vor

  • Das aktuelle Jugendschutzgesetz und die für den jeweiligen Gewerbebetrieb geltenden Vorschriften sind für jeden gut sichtbar in der Gaststätte aufzuhängen






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